Warum ein Maklerauftrag?

Blog Profil Bild
Ist ein Maklerauftrag wirklich notwendig? Und warum profitieren beide Seiten davon? Wir erklären Ihnen die unterschiedlichen Varianten.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen und damit einen Immobilienmakler beauftragen, ist es üblich einen Maklerauftrag abzuschließen.

Dieser gibt beiden Parteien Sicherheit.

Zwei Arten von Makleraufträgen sind zu unterscheiden:

Der allgemeine Maklerauftrag

Mit diesem Auftrag hat der Verkäufer die Möglichkeit mehrere Makler mit dem Verkauf des Objekts zu beauftragen. Hierbei sollte der Verkäufer aber bedenken, dass das Interesse des einzelnen Maklers am Verkauf des Objekts sinkt, wenn mehrere mit dem Verkauf beauftragt sind. Schließlich ist es dann sozusagen Zufall, wenn gerade er das Objekt verkaufen sollte.
Auch gilt zu bedenken, dass der 'Ruf' Ihrer Immobilie schaden nehmen könnte, wenn sie von mehreren Maklern auf einmal beworden wird.

Der Makleralleinauftrag

Mit dieser Auftragsart gewähren Sie einem Makler das alleinige Recht, das Objekt zu vermarkten. Nur der beauftragte Makler allein, kann entscheiden, ob er weiteren Berufskollegen ein Vermarktungsrecht einräumt.
Der beauftragt Makler kann so eine optimale Vermarktung (welche Region, Zielgruppen, Frequenz,...) starten, die die Verkaufchancen für Ihr Objekt natürlich auch erhöht. So werden die Marktchancen am besten genutzt.
So können Sie sich als Verkäufer praktisch zurück lehnen. Der Makler verhandelt in Ihrem Auftrag mit den verschiedenen Interessenten und stimmt sich laufend mit Ihnen ab. Auch Besichtigungen wollen koordiniert sein.
Vom aussagekräftigen Expose bis hin zum Vertragsabschluß beim Notar werden Sie so optimal und professionell von Ihrem Makler betreut.
Das alles ist für Sie als Verkäufer kostenlos.