Es wird ein Gutachten zur Ermittlung der marktgerechten Verkaufspreises Ihres Objekts erstellt. Die Wertermittlung erfolgt auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung (WertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) sowie den daraus hervorgehenden Methoden und Verfahren.
Das Gutachten wird Ihnen in zweifacher Ausfertigung in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.
Das richtet sich nach der Art des Objektes. Erforderlich können sein:
Gegen Erstattung der Auslagen sowie Übernahme der gültigen Stundensätze übernehmen wir gern die Beschaffung der Unterlagen für Sie.
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Ortstermin und dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen erfolgt die Erstellung des Wertgutachtens.
Die Kosten richten sich nach dem Wert des angefragten Objekts.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gern.